Allgemeine Geschäftsbedingungen der Flino GmbH
für die Nutzung der Software „Flino“ · Stand: 15. Oktober 2026
§ 1 Anbieter, Geltungsbereich, Unternehmer
(1) Anbieter ist die Flino GmbH, Kolonnenstraße 8, 10827 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 286867 B, vertreten durch den Geschäftsführer Emad Hendrik Ette (nachfolgend „Flino“).
(2) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der webbasierten Software „Flino“ unter flino.io sowie der zugehörigen Schnittstellen (nachfolgend „Dienst“).
(3) Flino richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, also an natürliche oder juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB schließt Flino nicht. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, als Unternehmer zu handeln.
(4) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn Flino ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(5) Individuell vereinbarte Regelungen, insbesondere für den Tarif Enterprise, haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Begriffe
(1) Kunde ist das Unternehmen, das den Vertrag mit Flino schließt. Bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften kann das eine natürliche Person sein.
(2) Nutzer sind die natürlichen Personen, die den Dienst für den Kunden verwenden.
(3) Firmenkonto ist das Konto, über das der Kunde Bezahltarife bucht, Sitze verwaltet und Nutzer einlädt.
(4) Sitz ist die Berechtigung eines Nutzers, den Dienst im Umfang eines Bezahltarifs zu verwenden.
(5) Empfänger sind die Geschäftskontakte des Kunden, an die er über den Dienst Angebote, Nachfass-E-Mails oder Umfragen richtet.
(6) Preisseite ist die Seite flino.com/pricing in der bei Buchung gültigen Fassung.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Der Kunde registriert sich unter flino.io mit seinen Angaben oder über ein Google- oder Microsoft-Konto und macht vor der ersten Nutzung die weiteren abgefragten Angaben. Mit Abschluss der Registrierung gibt er ein Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags im kostenlosen Tarif ab. Der Vertrag kommt mit der Freischaltung des Kontos zustande.
(2) Bei der Registrierung akzeptiert der Kunde diese AGB einschließlich des Vertrags über die Auftragsverarbeitung (§ 15) und nimmt die Datenschutzerklärung zur Kenntnis. Flino speichert, welche Fassung akzeptiert wurde.
(3) Bezahltarife bucht der Kunde in der Anwendung über ein Firmenkonto. Vertragspartner ist das Unternehmen, für das das Firmenkonto angelegt wird. Der Vertrag über den Bezahltarif kommt mit Abschluss des Bezahlvorgangs zustande.
(4) Die Person, die das Firmenkonto anlegt oder einen Tarif bucht, versichert, zur Vertretung des Kunden berechtigt zu sein.
(5) Eingabefehler kann der Kunde vor Abschluss der Registrierung oder des Bezahlvorgangs in den Eingabefeldern korrigieren. Flino speichert den Vertragstext nicht gesondert für den Kunden; diese AGB sind jederzeit unter flino.com/agb abrufbar und können gespeichert und ausgedruckt werden. Vertragssprache ist Deutsch.
§ 4 Leistungen
(1) Flino stellt dem Kunden den Dienst als Software-as-a-Service über das Internet bereit. Der Dienst unterstützt die Verwaltung und Nachverfolgung von Angeboten, insbesondere durch das Erfassen und Auslesen von Angeboten, den Versand von Angeboten und Nachfass-E-Mails über das E-Mail-Konto des Kunden, das Erkennen und Zuordnen von Antworten, KI-gestützte Textentwürfe und automatische Nachfass-Sequenzen, eine Angebotsseite zur Annahme oder Ablehnung durch Empfänger, Umfragen, Auswertungen sowie Schnittstellen zu anderen Diensten.
(2) Welche Funktionen und Kontingente zu einem Tarif gehören, ergibt sich aus der Preisseite in der bei Buchung gültigen Fassung. Sie ist die maßgebliche Leistungsbeschreibung. Flino stellt dem Kunden diese Fassung auf Anfrage bereit.
(3) Flino schuldet die Bereitstellung des Dienstes, aber keinen wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine bestimmte Annahmequote, keine Antwort von Empfängern und keine Umsatzsteigerung.
(4) Flino darf den Dienst weiterentwickeln und Funktionen ändern, ersetzen oder einstellen, soweit dies für den Kunden unter Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar ist. Zumutbar ist eine Änderung insbesondere, wenn sie aus technischen Gründen, wegen geänderter Schnittstellen oder Bedingungen von Drittanbietern, aus Sicherheitsgründen oder wegen geänderter Rechtslage erforderlich ist und die wesentlichen Leistungen des gebuchten Tarifs erhalten bleiben.
(5) Im kostenlosen Tarif darf Flino Funktionen und Kontingente jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ändern oder den kostenlosen Tarif einstellen. Über die Einstellung informiert Flino mindestens 30 Tage vorher per E-Mail.
§ 5 Verfügbarkeit und Support
(1) Flino bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit des Dienstes. In den Tarifen Free, Pro und Team besteht keine Zusage einer bestimmten Verfügbarkeit. Eine Verfügbarkeitszusage kann im Tarif Enterprise individuell vereinbart werden.
(2) Wartungsarbeiten führt Flino nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durch.
(3) Support erhält der Kunde über das Supportformular, per E-Mail an [email protected], über die Support-Hotline und über den Support-Chat in der Anwendung. Anfragen bearbeitet Flino werktags; eine Antwort erfolgt in der Regel innerhalb von zwei Werktagen. Eine bestimmte Reaktions- oder Lösungszeit ist nicht geschuldet.
§ 6 Firmenkonto, Sitze und Rollen
(1) Bezahltarife werden über ein Firmenkonto gebucht, auch bei nur einem Sitz. Im Firmenkonto gibt es die Rollen Inhaber, Administrator (nur im Tarif Team) und Mitglied.
(2) Der Inhaber bucht Tarife und wechselt den Tarif. Inhaber und Administratoren verwalten Sitze, das Abrechnungsintervall und die Mitglieder, insbesondere laden sie Nutzer ein und entfernen sie. Handlungen von Inhaber und Administratoren werden dem Kunden zugerechnet.
(3) Jeder Sitz darf nur von einem Nutzer verwendet werden. Zugangsdaten dürfen nicht geteilt werden.
(4) Daten, die Nutzer im Rahmen des Firmenkontos anlegen oder verarbeiten, sind dem Firmenkonto zugeordnet; über sie verfügt der Kunde. Entfernt der Kunde einen Nutzer, verliert dieser sofort den Zugriff. Seine Angebote, Kontakte und Verläufe bleiben archiviert beim Firmenkonto und können einem anderen Nutzer übertragen werden. Links an Empfänger, etwa zur Angebotsseite oder zu Umfragen, bleiben aktiv.
(5) Tritt ein Nutzer mit bereits vorhandenen eigenen Daten einem Firmenkonto bei, gehen diese Daten mit dem Beitritt in das Firmenkonto über. Alternativ kann der Nutzer ohne seine bisherigen Daten beitreten; diese werden dann getrennt aufbewahrt, und er erhält sie nach dem Ausscheiden aus dem Firmenkonto zurück. Ein Nutzer kann ein Firmenkonto nicht eigenständig verlassen und dabei Daten des Firmenkontos mitnehmen.
(6) Im Tarif Team können Inhaber und Administratoren die angebotsbezogenen Daten der Mitglieder einsehen, einschließlich des vollständigen Inhalts angebotsbezogener E-Mails. Der Kunde ist verpflichtet, seine Nutzer vor der Nutzung darüber zu informieren und, soweit erforderlich, die Mitbestimmungsrechte eines Betriebsrats zu wahren.
§ 7 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die Preise der Preisseite zum Zeitpunkt der Buchung. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Abgerechnet wird je Sitz.
(2) Bezahltarife werden monatlich oder jährlich im Voraus abgerechnet. Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe mit den dort angebotenen Zahlungsarten. Bei Kauf über den Microsoft Marketplace gilt § 14.
(3) Eine allgemeine Testphase gibt es nicht. Flino kann im Einzelfall eine Testphase vereinbaren.
(4) Flino kann die Preise eines laufenden Bezahltarifs nur mit Wirkung zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums ändern. Flino kündigt eine Preisänderung mindestens sechs Wochen vorher in Textform an. Der Kunde kann den Tarif bis zum Wirksamwerden der Änderung kündigen. Kündigt er nicht, gilt der neue Preis ab dem neuen Abrechnungszeitraum; darauf weist Flino in der Ankündigung hin.
(5) Bleibt eine Zahlung aus, gewährt Flino eine Frist von sieben Tagen. Danach kann der Kunde keine neuen Angebote mehr anlegen. Dauert der Verzug an, kann Flino nach vorheriger Ankündigung weitere Funktionen sperren, insbesondere laufende Nachfass-Sequenzen pausieren. Gesetzliche Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleiben unberührt.
§ 8 Kontingente
(1) Die Tarife enthalten Kontingente, insbesondere eine Anzahl von Angeboten und Minuten Spracheingabe je Sitz. Die Höhe ergibt sich aus der Preisseite. Ein Angebot zählt mit dem Anlegen; wird es vor dem ersten Versand gelöscht, zählt es nicht.
(2) Kontingente gelten jeweils für einen Zeitraum von 30 Tagen, auch bei Jahrestarifen. Nicht genutzte Kontingente verfallen am Ende des Zeitraums; ein neuer Zeitraum beginnt mit dem vollen Kontingent.
(3) Ist ein Kontingent aufgebraucht, kann der Kunde bis zum Beginn des nächsten Zeitraums keine weiteren Angebote anlegen beziehungsweise die Spracheingabe nicht weiter nutzen. Eine Nachberechnung findet nicht statt.
(4) Zum Schutz vor Missbrauch gilt für KI-Funktionen zusätzlich eine Obergrenze je Zeitraum, die bei üblicher Nutzung des Tarifs nicht erreicht wird. Ist sie erreicht, pausiert der Dienst KI-gestützte Nachfass-Schritte bis zum nächsten Zeitraum und informiert den Kunden.
§ 9 Laufzeit, Kündigung und Daten nach Vertragsende
(1) Der Vertrag im kostenlosen Tarif läuft auf unbestimmte Zeit. Der Kunde kann ihn jederzeit beenden, indem er die Löschung seines Kontos per E-Mail an [email protected] verlangt.
(2) Monatstarife laufen jeweils einen Monat und verlängern sich automatisch um einen weiteren Monat. Sie können jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden.
(3) Jahrestarife laufen zwölf Monate und verlängern sich automatisch um weitere zwölf Monate, wenn sie nicht bis zum Ende der Laufzeit gekündigt werden.
(4) Der Kunde kündigt in der Anwendung oder in Textform an [email protected]. Der Zugang zum Bezahltarif bleibt bis zum Ende des bezahlten Zeitraums bestehen.
(5) Mehr Sitze, ein Wechsel von Pro zu Team und ein Wechsel von monatlicher zu jährlicher Abrechnung werden sofort wirksam und anteilig berechnet. Weniger Sitze, ein Wechsel von Team zu Pro und ein Wechsel von jährlicher zu monatlicher Abrechnung werden zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam. Sitze können nicht unter die Zahl der belegten Sitze reduziert werden.
(6) Bereits gezahlte Entgelte werden nicht erstattet, auch nicht bei Reduzierung von Sitzen oder bei Nichtnutzung. Dies gilt nicht, wenn der Kunde aus einem wichtigen Grund kündigt, den Flino zu vertreten hat, sowie in den Fällen von § 19 Abs. 3 und § 6 Abs. 2 des Vertrags über die Auftragsverarbeitung.
(7) Endet ein Bezahltarif, wird das Firmenkonto geschlossen, und die Nutzer verlieren die Funktionen des Bezahltarifs. Die Daten bleiben erhalten. Der Kunde kann vor dem Ende Nutzer entfernen und jederzeit die Löschung seiner Daten oder einen Export seiner Angebots- und Kontaktdaten per E-Mail verlangen.
(8) Hat sich in einem Konto im kostenlosen Tarif zwölf Monate lang niemand angemeldet und ist keine Sequenz aktiv, darf Flino das Konto mit allen Daten löschen. Flino kündigt die Löschung zweimal per E-Mail an, zuletzt mindestens 14 Tage vorher.
(9) Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Flino liegt insbesondere vor bei:
- Versand von Spam oder rechtswidrigen Inhalten über den Dienst,
- Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen,
- Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte,
- Angriffen auf den Dienst oder Versuchen, Sicherheitsmaßnahmen zu umgehen,
- begründeten Anhaltspunkten für Missbrauch, insbesondere ungewöhnlich hohen Versandmengen, Versand an gekaufte Adresslisten oder Umgehung von Kontingenten.
(10) Statt zu kündigen, kann Flino bei begründeten Anhaltspunkten für einen solchen Grund den Zugang ganz oder teilweise sperren, insbesondere laufende Sequenzen anhalten, solange der Grund besteht. Flino beschränkt die Sperre auf das Erforderliche und informiert den Kunden unverzüglich.
§ 10 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde nutzt den Dienst nur im Rahmen der geltenden Gesetze. Er versendet über den Dienst nur E-Mails an Empfänger, mit denen eine rechtlich zulässige Geschäftsbeziehung besteht, insbesondere keine unerwünschte Werbung im Sinne von § 7 UWG und keine Massen-E-Mails an gekaufte Adresslisten.
(2) Der Kunde ist für alle Inhalte verantwortlich, die er in den Dienst einstellt oder über den Dienst versendet, einschließlich der Inhalte, die der Dienst nach seinen Einstellungen automatisch erstellt und versendet (§ 11).
(3) Der Kunde verarbeitet personenbezogene Daten seiner Empfänger und Nutzer im Einklang mit dem Datenschutzrecht. Er ist insoweit Verantwortlicher; Flino verarbeitet diese Daten als Auftragsverarbeiter nach dem Vertrag über die Auftragsverarbeitung.
(4) Nachfass-E-Mails enthalten standardmäßig einen Hinweis, mit dem Empfänger weitere automatische E-Mails zu einem Angebot abbestellen können. Schaltet der Kunde diesen Hinweis ab, ist er allein dafür verantwortlich, dass seine E-Mails ohne diesen Hinweis zulässig sind.
(5) Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim, schützt die mit dem Dienst verbundenen E-Mail-Konten angemessen und informiert Flino unverzüglich, wenn er einen Missbrauch bemerkt.
(6) Der Kunde stellt Flino von allen Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass der Kunde den Dienst rechtswidrig nutzt, insbesondere wegen unzulässiger Werbung, Verletzung von Datenschutzrecht oder rechtswidriger Inhalte versendeter E-Mails, es sei denn, der Kunde hat die Rechtsverletzung nicht zu vertreten. Die Freistellung umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 11 KI-Funktionen und automatischer Versand
(1) Der Dienst verwendet KI-Systeme, um Angebotsdokumente auszulesen, E-Mails und Antworten zu entwerfen, Antworten von Empfängern einzuordnen, Notizen zusammenzufassen und im Support zu helfen.
(2) Der Kunde wählt für jede Sequenz, ob KI-Texte als Entwurf zur Freigabe erstellt werden oder ob der Dienst E-Mails automatisch erstellt und ohne Einzelfreigabe versendet. Im automatischen Modus entsteht der Text einer E-Mail erst zum Versandzeitpunkt; eine Vorschau zeigt nur ein Beispiel. Der Kunde bestimmt durch seine Einstellungen, Vorlagen und Angaben, an wen, wann und mit welchem Inhalt E-Mails versendet werden.
(3) KI-Ergebnisse können unvollständig oder fehlerhaft sein. Flino setzt automatische Prüfungen ein, die fehlerhafte oder unvollständige E-Mails zurückhalten; diese schließen Fehler nicht aus. Ausgelesene Angebotsdaten, insbesondere Beträge und Fristen, prüft der Kunde vor der Verwendung.
(4) Der Kunde kann einstellen, dass der Dienst Statusvorschläge und umkehrbare Aktionen der KI-Steuerung selbstständig ausführt. Gewonnen und Verloren setzt der Dienst nie selbstständig. Der Kunde ist für die Wahl dieser Einstellung verantwortlich.
(5) Zeitpunkte, zu denen der Dienst E-Mails versendet, etwa Versandfenster an Werktagen, beschreibt Flino in der Hilfe. Sie sind keine zugesicherte Eigenschaft und können sich ändern.
(6) Flino darf Bewertungen, die Nutzer zu KI-Entwürfen abgeben, und technische Metadaten von KI-Aufrufen verwenden, um den Dienst für alle Kunden zu verbessern. Inhalte von E-Mails und Angeboten verwendet Flino dafür nicht. Flino und seine Dienstleister trainieren keine KI-Modelle mit Kundendaten.
§ 12 Angebotsseite und digitale Annahme
(1) Der Dienst stellt Empfängern eine Seite bereit, auf der sie ein Angebot ansehen, annehmen, ablehnen oder Rückfragen stellen können. Je nach Einstellung des Kunden erfasst die Seite Namen, Funktion und eine gezeichnete Unterschrift als einfache elektronische Signatur ohne Identitätsprüfung und erzeugt ein Nachweisdokument.
(2) Flino stellt hierfür nur die technische Funktion bereit. Ob über die Seite ein Vertrag wirksam zustande kommt, welche Form erforderlich ist und ob die einfache elektronische Signatur genügt, prüft der Kunde selbst. Flino übernimmt keine Gewähr für die rechtliche Wirksamkeit von Erklärungen, die über die Seite abgegeben werden.
(3) Im kostenlosen Tarif zeigt die Angebotsseite einen Hinweis auf Flino. In den Bezahltarifen kann der Kunde diesen Hinweis abschalten.
§ 13 Drittdienste und Schnittstellen
(1) Der Kunde kann den Dienst mit eigenen Konten bei Drittanbietern verbinden, insbesondere E-Mail- und Kalenderdiensten (etwa Google und Microsoft), CRM-, ERP- und Buchhaltungssystemen, Automatisierungsdiensten sowie KI-Assistenten über die von Flino angebotene Schnittstelle. Flino erweitert das Angebot an Schnittstellen laufend.
(2) Für die Nutzung dieser Dienste schließt der Kunde eigene Verträge mit den Anbietern. Er ist dafür verantwortlich, dass er die Dienste mit Flino verbinden darf und dass die Verarbeitung durch diese Anbieter rechtmäßig ist. Dies gilt insbesondere für KI-Assistenten, die über die Schnittstelle Daten aus Flino lesen: Was ein KI-Assistent mit diesen Daten tut, richtet sich nach den Bedingungen seines Anbieters.
(3) Die Schnittstelle für KI-Assistenten steht nur in Bezahltarifen zur Verfügung. Schreibende Aktionen über die Schnittstelle sind nur möglich, wenn der Kunde sie für seine Organisation freischaltet. E-Mails versendet ein KI-Assistent über die Schnittstelle nicht.
(4) Flino hat keinen Einfluss auf Verfügbarkeit, Funktionsumfang und Bedingungen der Drittdienste. Schränkt ein Drittanbieter den Zugriff ein oder ändert er seine Schnittstellen oder Bedingungen, begründet das keine Ansprüche gegen Flino.
§ 14 Kauf über den Microsoft Marketplace
(1) Bucht der Kunde Flino über den Microsoft Marketplace, wickelt Microsoft Bestellung, Abrechnung und Zahlung ab. Kündigung und Änderungen des Abonnements erfolgen über den Microsoft Marketplace.
(2) Für einen solchen Kauf gilt der im Microsoft Marketplace angegebene Standardvertrag. Ergänzend gelten der Vertrag über die Auftragsverarbeitung und, soweit der Standardvertrag eine Frage nicht regelt, diese AGB.
§ 15 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Soweit Flino personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Vertrag über die Auftragsverarbeitung unter flino.com/avv. Er ist Bestandteil dieses Vertrags.
(2) Wie Flino personenbezogene Daten als eigener Verantwortlicher verarbeitet, etwa Kontodaten der Nutzer, beschreibt die Datenschutzerklärung unter flino.com/datenschutz.
§ 16 Mängel und Haftung
(1) Flino haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit Flino eine Garantie übernommen hat.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Flino nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf den höheren der folgenden Beträge: die Summe der Entgelte, die der Kunde in den zwölf Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis für den Dienst gezahlt hat, auch über den Microsoft Marketplace, oder 5.000 €.
(3) Dies gilt auch für Schäden durch Inhalte, die KI-Funktionen des Dienstes erstellt haben, und für Schäden durch E-Mails, die nach den Einstellungen des Kunden automatisch versendet wurden.
(4) Unbeschadet des Absatzes 1 haftet Flino für den Verlust von Daten nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch Flino zur Wiederherstellung erforderlich wäre.
(5) Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen.
(6) Mängel zeigt der Kunde unverzüglich über den Support an. Ansprüche wegen Mängeln verjähren in zwölf Monaten; dies gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1.
(7) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten von Flino.
§ 17 Rechte am Dienst und an Kundendaten
(1) Alle Rechte am Dienst, an der Software, am Design und an den Inhalten von Flino liegen bei Flino. Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Recht, den Dienst im Umfang seines Tarifs für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen.
(2) Alle Rechte an Daten und Inhalten, die der Kunde in den Dienst einstellt, verbleiben beim Kunden. Er räumt Flino die Rechte ein, die für die Erbringung des Dienstes erforderlich sind.
(3) Flino darf technische Nutzungsdaten ohne Bezug zu Inhalten von Angeboten und E-Mails auswerten, um den Betrieb sicherzustellen, Fehler zu beheben, die Abrechnung zu prüfen und den Dienst zu verbessern.
§ 18 Empfehlungs- und Partnerprogramm
Für das Empfehlungsprogramm und das Partnerprogramm gelten die Teilnahmebedingungen unter flino.com/partnerbedingungen. Einzelvertragliche Partnerschaften gehen vor.
§ 19 Änderungen dieser AGB
(1) Flino kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern. Die neue Fassung wird bei der nächsten Anmeldung angezeigt; die weitere Nutzung des Dienstes setzt die Zustimmung voraus.
(2) Für den Kunden stimmt bei Firmenkonten der Inhaber zu, im Übrigen der Nutzer, der das Konto angelegt hat.
(3) Stimmt ein Kunde mit Bezahltarif der neuen Fassung nicht zu, kann er den Bezahltarif mit sofortiger Wirkung kündigen. Im Voraus gezahlte Entgelte für die Zeit nach der Kündigung erstattet Flino anteilig.
§ 20 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Berlin.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform, soweit diese AGB nichts anderes bestimmen.
(4) Liegen diese AGB in weiteren Sprachen vor, ist die deutsche Fassung maßgeblich.
(5) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.