Teilnahmebedingungen für das Empfehlungs- und das Partnerprogramm von Flino
Flino GmbH, Kolonnenstraße 8, 10827 Berlin · Fassung vom 15. Oktober 2026
Diese Bedingungen gelten für die beiden Standardprogramme. Partnerschaften mit eigenem Vertrag gehen vor.
Teil 1: Empfehlungsprogramm
(1) Am Empfehlungsprogramm können Kunden von Flino teilnehmen. Sie finden ihren persönlichen Empfehlungslink in der Anwendung.
(2) Registriert sich ein Unternehmen über diesen Link und hatte es noch nie einen Bezahltarif bei Flino, erhält es 20 € Rabatt auf die erste Rechnung eines Bezahltarifs.
(3) Der Empfehlende erhält 40 € Guthaben auf sein Flino-Kundenkonto, sobald das geworbene Unternehmen seine erste Rechnung eines Bezahltarifs bezahlt hat. Das Guthaben wird mit künftigen Rechnungen verrechnet und nicht ausgezahlt. Nicht verbrauchtes Guthaben verfällt, wenn der Bezahltarif des Empfehlenden endet.
(4) Endet das Abonnement des geworbenen Unternehmens innerhalb von 14 Tagen nach der ersten Zahlung oder wird die Zahlung erstattet, entfällt das Guthaben und wird zurückgebucht.
(5) Ausgeschlossen sind Empfehlungen des eigenen Unternehmens oder verbundener Unternehmen. Wurde ein Unternehmen zugleich über das Partnerprogramm vermittelt, gilt ausschließlich das Partnerprogramm; Rabatt und Guthaben nach diesem Teil entfallen dann.
(6) Der Empfehlende sieht in der Anwendung die E-Mail-Adresse des Geworbenen, den Status (registriert, zahlend) und das Datum, keine weiteren Daten.
(7) Empfehlungslinks dürfen nicht über unerwünschte Werbung (Spam) oder über Anzeigen auf den Begriff „Flino“ verbreitet werden.
Teil 2: Partnerprogramm
(1) Am Partnerprogramm können Unternehmer im Sinne von § 14 BGB teilnehmen. Die Teilnahme setzt eine Bewerbung über flino.com/affiliates und die Annahme durch Flino voraus. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
(2) Der Partner erhält einen persönlichen Partnerlink. Registriert sich ein Unternehmen innerhalb von 60 Tagen nach dem Klick auf diesen Link, wird es dem Partner zugeordnet.
(3) Hat ein zugeordnetes Unternehmen 90 Tage nach seiner ersten bezahlten Rechnung noch einen Bezahltarif, erhält der Partner eine Provision von 100 € netto. Für Konten im kostenlosen Tarif fällt keine Provision an. Abweichende Beträge können im Einzelfall vereinbart werden.
(4) Flino prüft die Provisionsansprüche und zahlt sie nach Prüfung aus. Der Partner stellt Flino dafür eine Rechnung, gegebenenfalls mit Umsatzsteuer, soweit nicht eine Abrechnung per Gutschrift vereinbart ist.
(5) Der Partner wirbt nur mit zutreffenden Angaben über Flino und hält das Wettbewerbs- und Datenschutzrecht ein, insbesondere keine unerwünschte Werbung per E-Mail, Telefon oder Messenger. Anzeigen auf den Begriff „Flino“ oder ähnliche Begriffe sind nicht erlaubt. Name und Logo von Flino darf der Partner nur nach Absprache mit Flino verwenden.
(6) Der Partner erhält keine Daten über die vermittelten Unternehmen.
(7) Für Provisionen aus Vermittlungen, die durch einen Verstoß gegen Absatz 5 oder durch Eigenregistrierungen zustande kommen, besteht kein Anspruch.
Teil 3: Gemeinsame Regeln
(1) Flino kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern oder die Programme beenden. Flino kündigt das mindestens vier Wochen vorher in Textform an. Bereits entstandene Ansprüche bleiben bestehen.
(2) Beide Seiten können die Teilnahme am Partnerprogramm jederzeit in Textform beenden.
(3) Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Flino. Es gilt deutsches Recht. Ist der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Berlin.
(4) Liegen diese Bedingungen in weiteren Sprachen vor, ist die deutsche Fassung maßgeblich.