Flino
Steuern · 8 Min. Lesezeit ·

Netto und Brutto verstehen: Was Selbstständigen wirklich bleibt

Kaum ein Begriffspaar sorgt bei Selbstständigen für so viel Verwirrung wie „netto" und „brutto". Das Problem: Beide Wörter bedeuten je nach Zusammenhang etwas völlig anderes. Mal geht es um die Umsatzsteuer auf der Rechnung, mal um deinen Gewinn, mal um das, was am Monatsende wirklich auf deinem Privatkonto landet. Wer diese Ebenen durcheinanderbringt, verschätzt sich schnell um Tausende Euro – meistens zu seinen Ungunsten. Dieser Leitfaden trennt die drei „Netto"s sauber, rechnet ein Beispiel komplett durch und zeigt dir, was am Ende übrig bleibt.

Die drei „Netto"s, die ständig verwechselt werden

Wenn drei Selbstständige über ihr „Netto" reden, meinen oft alle drei etwas anderes. Bevor wir rechnen, lohnt es sich, die Ebenen klar zu benennen:

  • Rechnungs-Netto: der Betrag auf deiner Rechnung ohne Umsatzsteuer. Das „Brutto" ist hier derselbe Betrag inklusive Umsatzsteuer.
  • Gewinn: dein Umsatz nach Abzug der Betriebsausgaben. Diese Zahl interessiert das Finanzamt für die Einkommensteuer.
  • Privates Netto: das, was nach Steuern und Sozialabgaben tatsächlich für dich zum Leben übrig bleibt.

Der häufigste Denkfehler ist, diese drei Ebenen in einen Topf zu werfen – etwa den Rechnungsbetrag mit dem zu verwechseln, was einem privat bleibt. Gehen wir sie der Reihe nach durch.

Netto und Brutto auf der Rechnung

Auf einer Rechnung meint „netto" den reinen Leistungsbetrag und „brutto" denselben Betrag plus Umsatzsteuer (USt., umgangssprachlich Mehrwertsteuer). Stellst du 1.000 € netto in Rechnung, kommen bei 19 % Umsatzsteuer 190 € obendrauf – brutto sind das 1.190 €. Wie sich Netto-, Brutto- und Steuerbetrag in beide Richtungen umrechnen lassen, erledigt dir der Mehrwertsteuer-Rechner in Sekunden.

Entscheidend ist: Die 190 € Umsatzsteuer sind nicht dein Geld. Du ziehst sie nur für das Finanzamt ein und führst sie mit der Umsatzsteuervoranmeldung wieder ab. Man spricht deshalb von einem durchlaufenden Posten. Wer den Bruttobetrag als Einnahme verbucht und mit ausgibt, hat am Ende des Quartals ein böses Erwachen. Mehr dazu, wie das System funktioniert und welche Pflichten daran hängen, liest du im Leitfaden zur Umsatzsteuer für Selbstständige.

Von Umsatz zu Gewinn

Verlassen wir die Rechnungsebene. Für deine eigene Kalkulation und für das Finanzamt zählt nicht der Umsatz, sondern der Gewinn. Der Umsatz ist nur die oberste Zeile – die Summe aller Netto-Rechnungsbeträge eines Jahres.

Vom Umsatz ziehst du deine Betriebsausgaben ab: alles, was durch deine Selbstständigkeit entsteht. Dazu gehören typischerweise Büro oder Coworking, Hard- und Software, Tools und Abos, Versicherungen, Weiterbildung, Marketing, Fahrtkosten und das Honorar deines Steuerberaters. Was nach Abzug dieser Kosten übrig bleibt, ist dein Gewinn:

Umsatz − Betriebsausgaben = Gewinn.

Dieser Gewinn ist die Zahl, auf die sich später deine Steuer berechnet. Er ist aber noch immer nicht das, was du privat zur Verfügung hast – denn die Steuer ist ja noch nicht bezahlt.

Von Gewinn zu deinem privaten Netto

Jetzt kommt die Ebene, die viele unterschätzen. Vom Gewinn gehen noch zwei große Brocken ab: die Einkommensteuer und deine Sozialabgaben.

Die Einkommensteuer berechnet sich progressiv auf deinen Gewinn. Je nach Höhe liegt der durchschnittliche Steuersatz für viele Solo-Selbstständige grob zwischen 20 und 30 Prozent. Das ist eine Orientierung, kein Steuerbescheid – die genaue Last hängt von deiner Gesamtsituation ab.

Die Sozialabgaben trägst du als Selbstständiger in der Regel allein. Den Arbeitgeberanteil, den du als Angestellter nie gesehen hast, gibt es nicht mehr. Kranken- und Pflegeversicherung, je nach Situation Renten- oder eine private Altersvorsorge – das summiert sich. Was nach Steuern und Abgaben übrig bleibt, ist dein privates Netto:

Gewinn − Einkommensteuer − Sozialabgaben = privates Netto.

Durchgerechnetes Beispiel

Rechnen wir das einmal komplett durch. Die Zahlen sind bewusst grob gerundet und dienen nur der Veranschaulichung.

  • Jahresumsatz (netto, ohne USt.): 63.000 €
  • Betriebsausgaben: 15.000 €
  • Gewinn: 63.000 € − 15.000 € = 48.000 €

Auf diesen Gewinn von 48.000 € fallen nun Einkommensteuer und Sozialabgaben an. Nehmen wir grob 25 Prozent Einkommensteuer (12.000 €) und rund 12.000 € für Kranken-, Pflege- und Altersvorsorge an:

  • Gewinn: 48.000 €
  • − Einkommensteuer (ca. 25 %): 12.000 €
  • − Sozialabgaben (grob): 12.000 €
  • = privates Netto: rund 24.000 €

Das Ergebnis bringt die ganze Verwirrung auf den Punkt: Aus 63.000 € Umsatz – einer Zahl, die sich nach viel anfühlt – werden am Ende rund 24.000 € privates Netto, also etwa 2.000 € im Monat. Wer den Umsatz mit dem verwechselt, was ihm bleibt, plant sein Leben mit dem mehr als Doppelten dessen, was tatsächlich auf dem Privatkonto landet.

Was bleibt vom Stundensatz?

Dieselbe Logik gilt für den Stundensatz. Ein Satz von 63 € pro Stunde klingt nach einem guten Lohn – netto bleibt davon aber nur ein Bruchteil, weil Betriebsausgaben, Steuern und Abgaben abgehen. Genau deshalb muss ein Freelancer-Stundensatz deutlich höher liegen als der frühere Brutto-Stundenlohn aus dem Angestelltenverhältnis. Wie du deinen Mindest-Stundensatz sauber von deinem Netto-Ziel her rückwärts rechnest, zeigt der Stundensatz-Rechner und ausführlich der Leitfaden Stundensatz berechnen für Freelancer.

Eine Sondersituation gibt es noch: Wer als Kleinunternehmer fakturiert, weist gar keine Umsatzsteuer aus. Dann fällt die Rechnungs-Netto-/Brutto-Unterscheidung weg – Umsatz und Rechnungsbetrag sind identisch. Ob sich das für dich lohnt, prüfst du in Sekunden mit dem Kleinunternehmer-Rechner. An der Logik von Umsatz, Gewinn und privatem Netto ändert das allerdings nichts.

Häufige Fragen

Ist mein Umsatz mein Einkommen? Nein. Der Umsatz ist nur die oberste Zeile. Erst nach Abzug der Betriebsausgaben hast du deinen Gewinn, und vom Gewinn gehen noch Einkommensteuer und Sozialabgaben ab. Was privat bleibt, ist oft nur ein Bruchteil des Umsatzes.

Warum ist die Umsatzsteuer nicht mein Geld? Weil sie ein durchlaufender Posten ist. Du ziehst sie für das Finanzamt ein und führst sie wieder ab. Sie erhöht den Rechnungsbetrag, gehört aber wirtschaftlich nie zu deinem Einkommen.

Wie viel sollte ich zurücklegen? Als grobe Faustregel legen viele Solo-Selbstständige zwischen 30 und 40 Prozent ihres Gewinns für Einkommensteuer und Sozialabgaben beiseite – am besten auf ein separates Konto. Die genaue Höhe hängt von deiner Situation ab und gehört in die Hand eines Steuerberaters.

Was bleibt mir netto vom Stundensatz? Deutlich weniger, als der Satz vermuten lässt. Von einem Stundensatz von 63 € netto bleibt nach Betriebsausgaben, Steuern und Abgaben grob nur etwa die Hälfte als privates Netto übrig. Genau deshalb solltest du deinen Satz immer vom gewünschten privaten Netto her rückwärts kalkulieren.