Flino
Rechnung · 10 Min. Lesezeit ·

Mahnung schreiben: Ablauf, Fristen & Vorlage (Zahlungserinnerung vs. Mahnung)

Eine offene Rechnung ist selten ein böswilliger Akt. Die allermeisten Kunden zahlen nicht aus Streitlust zu spät, sondern weil deine Rechnung im E-Mail-Posteingang nach unten gerutscht ist, im Urlaub unterging oder schlicht vergessen wurde. Genau deshalb solltest du den ersten Schritt nicht als Drohung verstehen, sondern als freundliche Erinnerung. Dieser Leitfaden zeigt dir den kompletten Ablauf – von der ersten Zahlungserinnerung bis zur letzten Mahnung –, erklärt die wichtigsten Fristen und gibt dir für jede Stufe ein konkretes Formulierungsbeispiel an die Hand.

Zahlungserinnerung oder Mahnung – wo ist der Unterschied?

Im Alltag werden beide Begriffe oft durcheinandergeworfen, dabei lohnt sich die Unterscheidung. Eine Zahlungserinnerung ist genau das: ein freundlicher Hinweis, dass eine Rechnung noch offen ist. Sie unterstellt nichts, sondern geht davon aus, dass der Kunde es schlicht übersehen hat. Der Ton ist locker, fast schon kollegial.

Eine Mahnung ist formaler. Sie macht deutlich, dass die Zahlung überfällig ist, setzt eine konkrete Frist und kann auf Folgen hinweisen. Rechtlich gibt es diese Trennung in starre Begriffe übrigens nicht – entscheidend ist der Inhalt, nicht die Überschrift. Praktisch ist die Abstufung trotzdem sinnvoll: Sie gibt dir die Möglichkeit, erst freundlich zu erinnern und den Ton von Stufe zu Stufe nachzuschärfen, ohne gleich mit der Tür ins Haus zu fallen.

Wann tritt Zahlungsverzug ein?

Der Zeitpunkt des Verzugs ist wichtig, weil ab da bestimmte Rechte greifen – etwa auf Verzugszinsen. Maßgeblich ist § 286 BGB. Vereinfacht gilt: Dein Kunde kommt in Verzug, sobald er nach einer Mahnung nicht zahlt. Es gibt aber einen Sonderfall, der häufig zum Tragen kommt: Auch ohne Mahnung tritt Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein. Bei Verbrauchern setzt das allerdings voraus, dass du auf diese Folge in der Rechnung hingewiesen hast.

Außerdem kann Verzug früher eintreten, wenn ihr ein konkretes Zahlungsdatum vereinbart habt – also etwa „zahlbar bis 15. des Monats". Verstreicht dieser Termin, ist eine Mahnung für den Verzug oft gar nicht mehr nötig. Das ist eine grobe Orientierung und ersetzt keine rechtliche Prüfung im Einzelfall; entscheidend sind immer die konkreten Umstände deiner Rechnung und deiner Vereinbarung.

Die typischen Mahnstufen

In der Praxis hat sich ein gestaffeltes Vorgehen bewährt. Es schützt die Kundenbeziehung, weil du nicht beim kleinsten Verzug mit der härtesten Keule kommst – und es dokumentiert zugleich, dass du den Kunden mehrfach informiert hast. Der kostenlose Mahnungs-Generator erzeugt dir genau diese Stufen mit dem passenden Ton, Frist und Betreff – du musst nur noch die Rechnungsdaten eintragen.

Stufe 1: Die Zahlungserinnerung

Freundlich, kurz, ohne Vorwurf. Hier gehst du davon aus, dass die Rechnung einfach untergegangen ist. Beispiel:

„Hallo Frau Berger, vermutlich ist es im Alltag untergegangen – meine Rechnung Nr. 2026-114 vom 12. Mai ist bei mir noch als offen verbucht. Magst du kurz schauen, ob sie bei dir durchgerutscht ist? Falls schon überwiesen, ignoriere diese Nachricht einfach. Vielen Dank!"

Stufe 2: Die erste Mahnung

Etwas bestimmter im Ton, mit klarer Frist. Du benennst die Überfälligkeit, bleibst aber sachlich.

„Sehr geehrte Frau Berger, meine Rechnung Nr. 2026-114 über 1.190 € ist trotz Zahlungsziel weiterhin offen. Ich bitte Sie, den Betrag bis zum 30. Juni 2026 auszugleichen. Sollte sich Ihre Zahlung mit dieser Mahnung überschnitten haben, betrachten Sie sie bitte als gegenstandslos."

Stufe 3: Die zweite Mahnung

Deutlich verbindlicher. Du setzt eine letzte freundliche Frist und weist erstmals auf mögliche Folgen hin.

„Sehr geehrte Frau Berger, leider konnte ich für die Rechnung Nr. 2026-114 bis heute keinen Zahlungseingang feststellen. Ich fordere Sie auf, den offenen Betrag von 1.190 € bis zum 10. Juli 2026 zu begleichen. Andernfalls sehe ich mich gezwungen, weitere Schritte zu prüfen."

Stufe 4: Die letzte Mahnung

Klar, knapp, mit eindeutiger Konsequenz. Diese Stufe kündigt an, dass du den Vorgang andernfalls abgibst.

„Sehr geehrte Frau Berger, dies ist meine letzte Mahnung zur Rechnung Nr. 2026-114. Geht der Betrag von 1.190 € nicht bis zum 20. Juli 2026 bei mir ein, leite ich ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren ein bzw. übergebe den Vorgang zum Inkasso."

Du musst nicht zwingend alle vier Stufen durchlaufen – wie viele du nutzt, ist deine Entscheidung. Wichtig ist, dass der Ton mit jeder Stufe verbindlicher wird und die Fristen klar benannt sind.

Verzugszinsen & Mahngebühren

Sobald sich dein Kunde in Verzug befindet, kannst du in der Regel Verzugszinsen verlangen. Wie hoch sie ausfallen, richtet sich nach dem gesetzlichen Verzugszinssatz, der sich am sogenannten Basiszinssatz orientiert und für Geschäfte mit Verbrauchern niedriger ist als zwischen Unternehmen. Du musst diese Zinsen nicht geltend machen – aber du darfst.

Bei Geschäften zwischen Unternehmen (B2B) sieht das Gesetz zusätzlich eine pauschale Entschädigung von 40 € vor, wenn der Schuldner in Verzug gerät. Daneben kannst du tatsächlich entstandene Kosten – etwa Porto für einen Mahnbrief – weitergeben. Vorsicht ist bei frei erfundenen „Mahngebühren" ohne echten Kostenbezug geboten; die sind rechtlich angreifbar. Auch das ist nur eine neutrale Einordnung und keine Rechtsberatung – im Zweifel prüfst du den konkreten Fall mit fachkundiger Unterstützung.

Bevor du mahnst: freundlich nachfassen

Oft ist die formale Mahnung gar nicht nötig. Eine kurze, freundliche Nachfass-Nachricht löst die meisten offenen Rechnungen, ohne dass die Stimmung kippt. Den passenden Text dafür entwirft dir der kostenlose Nachfass-E-Mail-Generator in Sekunden – freundlich im Ton und trotzdem konkret.

Wie du dabei den richtigen Ton triffst, ohne aufdringlich zu wirken, zeigt der Leitfaden höflich nachfassen. Und wenn es nicht um eine Rechnung, sondern um ein noch offenes Angebot geht, hilft dir der Artikel zum Angebote nachfassen dabei, dranzubleiben, ohne zu nerven. In vielen Fällen erübrigt sich die Mahnung damit komplett.

Wenn gar nichts hilft

Reagiert dein Kunde auf keine deiner Mahnungen, bleiben dir formale Wege. Der gerichtliche Mahnbescheid ist ein vergleichsweise günstiges und unbürokratisches Verfahren, mit dem du einen vollstreckbaren Titel über deine Forderung erwirken kannst. Alternativ kannst du den Vorgang an ein Inkassobüro übergeben, das die Eintreibung übernimmt.

Welcher Weg sinnvoll ist, hängt von Höhe der Forderung, Aufwand und deiner Beziehung zum Kunden ab. Was du Schritt für Schritt tun kannst, wenn ein Kunde dauerhaft nicht zahlt, liest du im Leitfaden Kunde zahlt nicht.

So erstellst du deine Mahnung in 2 Minuten

Statt jede Mahnung neu zu formulieren, lässt du sie dir erstellen: Der kostenlose Mahnungs-Generator fragt nur Rechnungsnummer, Betrag, Datum und Mahnstufe ab und gibt dir einen sauber formulierten Text mit passender Frist und passendem Ton aus – ohne Anmeldung. Du wählst, ob es eine freundliche Zahlungserinnerung oder die letzte Mahnung sein soll, und passt den Vorschlag bei Bedarf an.

Brauchst du die zugrunde liegende Rechnung überhaupt erst noch? Dann erstellst du sie mit dem Rechnungs-Generator in wenigen Minuten – inklusive aller Pflichtangaben, sodass es bei einer späteren Mahnung keine formalen Lücken gibt.

Häufige Fragen

Wie viele Mahnungen sind nötig, bevor ich weitere Schritte einleiten kann?

Gesetzlich ist keine bestimmte Anzahl vorgeschrieben. In der Praxis haben sich oft drei Stufen eingebürgert, weil sie das Verhältnis zum Kunden schonen. Befindet sich der Kunde bereits in Verzug, kannst du grundsätzlich auch ohne weitere Mahnung gerichtliche Schritte prüfen.

Darf ich eine Mahngebühr berechnen?

Tatsächlich entstandene Kosten wie Porto oder Materialkosten kannst du im Verzugsfall in der Regel weitergeben. Zwischen Unternehmen sieht das Gesetz zusätzlich eine Pauschale von 40 € vor. Pauschale Fantasiegebühren ohne Bezug zu echten Kosten sind dagegen heikel.

Ab wann darf ich Verzugszinsen verlangen?

Verzugszinsen entstehen, sobald der Kunde in Zahlungsverzug ist. Das ist häufig 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung der Fall – oder früher, wenn du vorher gemahnt oder ein festes Zahlungsdatum vereinbart hast.

Muss eine Mahnung schriftlich sein?

Eine Mahnung ist formfrei und grundsätzlich auch mündlich oder per E-Mail möglich. In der Praxis solltest du sie aber schriftlich oder per E-Mail versenden, damit du im Streitfall belegen kannst, dass und wann du gemahnt hast.