Kleinunternehmer-Rechner (§ 19 UStG)
Darfst du die Kleinunternehmerregelung nutzen? Trag deinen Vorjahresumsatz und deinen voraussichtlichen Umsatz im laufenden Jahr ein – der Rechner prüft sofort die seit 2025 geltenden Grenzen von 25.000 € und 100.000 €. Alles passiert in deinem Browser, nichts wird übertragen.
Was ist die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG?
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) erlaubt es Unternehmen mit geringen Umsätzen, auf das Ausweisen und Abführen von Umsatzsteuer zu verzichten. Du schreibst deine Rechnungen dann ohne Umsatzsteuer, musst keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben und sparst dir einen guten Teil der Bürokratie. Im Gegenzug darfst du keine Vorsteuer aus deinen eigenen Einkäufen ziehen. Eine ausführliche Erklärung mit allen Details und Beispielen findest du im Leitfaden Kleinunternehmerregelung einfach erklärt.
Die Grenzen seit 2025: 25.000 € und 100.000 €
Seit dem 1.1.2025 gelten neue Umsatzgrenzen. Du kannst die Kleinunternehmerregelung nutzen, wenn dein Umsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überstiegen hat und dein Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 € nicht übersteigt. Bis Ende 2024 lagen die Grenzen niedriger – bei 22.000 € (Vorjahr) und 50.000 € (laufendes Jahr); diese Werte sind heute überholt.
Wichtig ist der Unterschied zwischen den beiden Grenzen: Die untere Grenze von 25.000 € bezieht sich auf das abgeschlossene Vorjahr und entscheidet, ob du im laufenden Jahr überhaupt Kleinunternehmer:in sein kannst. Die obere Grenze von 100.000 € wirkt unterjährig: Sobald dein Umsatz im laufenden Jahr 100.000 € übersteigt, endet die Kleinunternehmerregelung sofort ab dem Umsatz, der die Grenze reißt. Ab diesem Folgeumsatz wechselst du in die Regelbesteuerung und weist Umsatzsteuer aus.
Sonderfall Neugründung
Gründest du dein Unternehmen im laufenden Jahr neu, gibt es kein relevantes Vorjahr. Dann zählt nur die untere Grenze: Du kannst die Kleinunternehmerregelung nutzen, solange dein Umsatz im Gründungsjahr 25.000 € nicht übersteigt. Setz im Rechner einfach das Häkchen bei „neu gegründet", dann wird nur diese Grenze geprüft.
Vor- und Nachteile – wann ist sie sinnvoll?
Der größte Vorteil: Du musst auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und abführen. Das spart Aufwand und macht dich gegenüber Privatkund:innen günstiger, weil dein Preis ohne Umsatzsteuer auskommt. Der zentrale Nachteil: Du hast keinen Vorsteuerabzug – die Umsatzsteuer, die du selbst beim Einkauf zahlst, bekommst du nicht zurück.
Sinnvoll ist die Regelung vor allem, wenn deine Kund:innen überwiegend Privatpersonen sind und du wenig in Material, Geräte oder Software investierst. Verkaufst du dagegen hauptsächlich an Unternehmen (die die Umsatzsteuer ohnehin als Vorsteuer abziehen) oder planst du größere Anschaffungen, ist die Regelbesteuerung mit Vorsteuerabzug oft die bessere Wahl. Mit dem MwSt-Rechner rechnest du Netto- und Bruttobeträge schnell um. Steht deine Entscheidung, erstellst du mit dem Rechnungs-Generator passende Rechnungen – mit oder ohne ausgewiesene Umsatzsteuer – oder schreibst mit der Angebotsvorlage ein sauberes Angebot. Für deine Preiskalkulation hilft der Stundensatz-Rechner. Alle Tools findest du in der Tool-Übersicht.
⚠️ Hinweis: Das ist keine Steuerberatung – im Zweifel bitte Steuerberater:in oder Finanzamt fragen. Der Rechner gibt nur eine erste Orientierung anhand der Umsatzgrenzen.
Häufige Fragen
Welche Umsatzgrenzen gelten seit 2025 für Kleinunternehmer?
Seit dem 1.1.2025 gilt die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG, wenn der Umsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überstiegen hat und der Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 € nicht übersteigt. Vorher lagen die Grenzen bei 22.000 € (Vorjahr) und 50.000 € (laufendes Jahr).
Was gilt bei einer Neugründung im laufenden Jahr?
Bei einer Neugründung gibt es kein relevantes Vorjahr. Dann zählt nur die untere Grenze: Du kannst die Kleinunternehmerregelung nutzen, solange dein Umsatz im Gründungsjahr 25.000 € nicht übersteigt.
Was passiert, wenn ich die 100.000-€-Grenze unterjährig überschreite?
Wird die obere Grenze von 100.000 € im laufenden Jahr überschritten, endet die Kleinunternehmerregelung sofort ab dem Umsatz, mit dem die Grenze gerissen wird. Ab diesem Folgeumsatz musst du zur Regelbesteuerung wechseln und Umsatzsteuer ausweisen.
Welche Vor- und Nachteile hat die Kleinunternehmerregelung?
Vorteil: Du musst auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und abführen, was Aufwand und Bürokratie spart. Nachteil: Du darfst im Gegenzug keine Vorsteuer aus deinen Einkäufen ziehen. Wer hohe Investitionen plant oder vor allem an vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen verkauft, fährt mit der Regelbesteuerung oft besser.